Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Heilpraktiker beschränkt auf
das Gebiet der Psychotherapie
§1
Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen
zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Klienten als Behandlungsvertrag
im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien
nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle
Angebot des Heilpraktikers für Psychotherapie, die Heilkunde für
jedermann auszuüben annimmt und sich an den Heilpraktiker für
Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
3.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag
ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis
nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie
aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht
behandeln kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte
bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des
Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung
der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
§
2 Inhalt des Behandlungsvertrages
1.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Dienste gegenüber
dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten
zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose
und Therapie des Klienten anwendet.
2.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden
anzuwenden die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern
der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.
3.
Es werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie Methoden angewendet,
die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein
erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann
nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient
die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach
wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert
werden will, hat er das dem Heilpraktiker für Psychotherapie gegenüber
zu erklären.
4.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen
vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
§
3 Mitwirkung des Klienten
Zu
einer Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker
für Psychotherapie ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung
zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere
wenn der Klient die Beratungshilfe verneint, erforderliche Anamnese-
oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen
verhindert.
§
4 Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie
1.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat für seine Dienste
einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen
Heilpraktiker für Psychotherapie und Klient vereinbart worden sind,
gelten die Sätze, die in der Preisliste des Heilpraktikers für
Psychotherapie aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen
oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht.
2.
Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Klienten bar gegen Erhalt
einer Quittung zu bezahlten. Nach Abschluss der Behandlung erhält
der Klient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung gemäß
§ 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.
Lässt der Heilpraktiker für Psychotherapie Leistungen durch
Dritte erbringen, die er selbst überwacht, sind diese Leistungen
Bestandteil der Honorare des Heilpraktikers für Psychotherapie.
Soweit hier keine Inklusiv-Vereinbarung getroffen ist, werden diese
Kosten in Rechnung gestellt.
4.
In dem Fall des Absatzes 3. ist der Heilpraktiker für Psychotherapie
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als
Beauftragter des Klienten zwischen dem Dritten und sich selbst Rechtsgeschäfte
abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die
Rechtsbeziehung zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Dritten
anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen
Befreiungstatbestand.
5.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe und Verordung von
apothekenpflichtigen Arzneimitteln, Heilpraktikern für Psychotherapie
nicht gestattet.
§
5 Honorarerstattung durch Dritte
1.
Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars
durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung
nicht durch und kann das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer
möglichen Erstattung nicht stunden.
2.
Soweit der Heilpraktiker für Psychotherapie den Klienten über
die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich.
Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als
vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang der
Heilpraktiker für Psychotherapieleistungen beschränkt sich
nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
3.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen
dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen
Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige
Leistungen sind Honorarpflichtig.
§
6 Vertraulichkeit der Behandlung
1.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie behandelt die Klienten vertraulich
und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie,
sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen
des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft
im Interesse der Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient
zustimmen wird.
2.
Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie
aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet
ist - z. B. Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche
oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei
Auskünften an Personenberechtigte, nicht aber für Auskünfte
an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist
ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose
oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung
stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen
entlasten kann.
3.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt Aufzeichnungen
über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht
in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus
verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.
4.
Sofern der Klient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt
diese der Heilpraktiker für Psychotherapie kosten- und honorarpflichtig
aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden
diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten
einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.
§
7 Rechnungsstellung
1.
Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Klient nach Abschluss
der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung.
2.
Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten sowie
den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und Diagnosestellung.
3.
Wünscht der Klient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung
in der Rechnung, hat er das dem Heilpraktiker für Psychotherapie
mitzuteilen.
§
8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten
aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich , Gegenvorstellungen,
abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen
Vertragspartei vorzulegen.
§
9 Salvatorische Klausel
Sollten
einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden,
wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht
tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in
freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck
oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Bevor
Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, möchte ich Sie bitten, die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.
Terminvereinbarung
Termine
sind nur nach vorheriger Absprache möglich, das heißt, dass
Sie keine Wartezeiten einkalkulieren müssen.
Für eine Terminvereinbarung rufen Sie mich einfach an oder hinterlassen
Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ich rufe Sie dann
umgehend zurück.
Ablauf
Nach
erfolgreicher Terminvereinbarung erfolgt in der Praxis ein ausführliches
Aufnahmegespräch um Ihren momentanen körperlichen und seelischen
Zustand zu ermitteln. Weiterhin legen wir einen Verlaufsplan sowie die
geeignetste Methode fest. Die komplette Therapie oder Beratung ist natürlich
individuell und kann deshalb zwischen einer und mehreren Sitzungen variieren.
Kostenübernahme
Heilpraktiker
für Psychotherapiekosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen
übernommen. Bekommen Sie Heilpraktiker für Psychotherapiekosten
von Ihrer privaten Zusatzversicherung oder von der Beihilfe erstattet,
erkundigen Sie sich bitte vorab über die Modalitäten, gegebenenfalls
werden auch hier nicht die vollen Kosten übernommen.
Helga
Theißen • Heilpraktikerin für Psychotherapie •
Oberhausen